Postfach-Zertifikat
Hinweis: Dieser Schritt entfällt bei der Umwandlung eines bestehenden EGVP in ein beBPo.
Für den Betrieb eines beBPo ist ein Postfachzertifikat notwendig, da das gesamte Verfahren auf der Verschlüsselung mit Zertifikaten beruht. Es muss in den Postfach-Client (z.B. COM Vibilia) eingebunden werden. Aus Gründen der Compliance (Regelkonformität) müssen das Postfach und das Postfachzertifikat leider gesondert beantragt werden, wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Postfachzertifikat können Sie über das Portal der DOI-CA (SignaturCard Service) beantragen. Der Zugang zum Portal ist geschützt, die Zugangsdaten (Benutzerkennung/Passwort) sollten Ihnen bereits mitgeteilt worden sein. Falls Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, senden Sie bitte eine E-Mail an SignaturCard-Service@it.niedersachsen.de mit dem Betreff "Zugangsdaten DOI-CA-NDS". Wir empfehlen Ihnen, vor dem Ausfüllen des Antrags die Anleitung zu lesen:
Der SignaturCard Service ist seit vielen Jahren etabliert und hat derzeit knapp 20.000 Zertifikate für Nutzerinnen und Nutzer in der Niedersächsischen Landesverwaltung und bei den Niedersächsischen Kommunen entweder auf Software-Basis oder auf SignaturCard Niedersachsen ausgegeben. Diese werden z.B. im Rahmen des Haushaltswirtschaftssystems, der EU-Dienstleistungsrichtlinie, des elektronischen Rechtsverkehrs und des Meldewesens, für den Sicheren Zugang in das Landesnetz (VPN) sowie für diverse weitere Verfahren eingesetzt.
Weiterführende Informationen finden Sie über den Intranet-Auftritt des SignaturCard Service.
Technisch ist es zwar möglich, ein Postfach-Zertifikat selbst zu erstellen, allerdings kann die OSCI-Sicherheitsinfrastruktur (hier: Virtuelle Poststelle des Landes Niedersachsen) dieses nicht prüfen und als sicher einstufen. Aus diesem Grund darf ein Postfach mit einem selbst erstellten Zertifikat nicht im Verzeichnisdienst SAFE freigeschaltet und deshalb nicht für ein beBPo verwendet werden.
Eine Liste zugelassener bzw. unterstützter Zertifizierungsstellen finden Sie hier.