Digitale Verwaltung Niedersachsen (DVN)
Das Land Niedersachsen digitalisiert seine Verwaltung. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen Leistungen auch online abrufen können, statt sich zur Behörde bewegen zu müssen. mehr
Das Land Niedersachsen digitalisiert seine Verwaltung. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen Leistungen auch online abrufen können, statt sich zur Behörde bewegen zu müssen. mehr
Umfassend ausgebildete und qualifizierte IT-Fachkräfte arbeiten im Service Desk von IT.Niedersachsen. Sie unterstützen den Landesbetrieb im 1st-Level-Support. mehr
Der Desktopservice umfasst den 2nd-Level-File- und -Printservice sowie die 2nd-Level-Softwareverteilung und den allgemeinen 2nd-Level-Desktopservice. mehr
Im März 2024 hat IT.Niedersachsen das Projekt MOVE erfolgreich beendet. Damit ist der Umzug in neue Rechenzentren weitgehend abgeschlossen. Die neuen Rechenzentren bringen die niedersächsische Landesverwaltung technisch auf den neuesten Stand. mehr
Ob in der Dienststelle, im Homeoffice oder im Einsatzfahrzeug – wir sorgen dafür, dass die niedersächsischen Polizistinnen und Polizisten überall digital arbeiten können. Mit dem PolizeiClient 2.0 stellen wir rund 26.500 Computer bereit. mehr
Der NiedersachsenClient (NiC) ist unser bewährtes Komplettpaket für Ihre Computer-Arbeitsplätze. Komfortabel, sicher und mit vielen Services inklusive. Mehr als 13.000 Mitarbeitende in der niedersächsischen Landesverwaltung arbeiten bereits mit einem NiC. mehr
Die komfortablen Leistungsmerkmale und Bedienkonzepte mobiler Tablets und Smartphones im Consumer-Bereich werden heute auch bei den Arbeitsmitteln der Verwaltung vorausgesetzt. IT.Niedersachsen begegnet diesen Anforderungen. mehr
Die "Zentrale Vergabestelle IT" von IT.Niedersachsen (IT.N) schreibt PC-, Druck-, Server- und Netztechnik, Software- sowie IT-Dienstleistungen zentral aus. So erzielt der Landesbetrieb für seine Kundinnen und Kunden günstige Preise und Lieferkonditionen. mehr
Damit Sie in Ihrem Verwaltungsalltag sorgenfrei unsere standardisierte Software nutzen können, behalten wir Ihre Lizenzen im Blick. mehr
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs (eRV) für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtend (§ 130d ZPO, § 14b FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO, § 55d VerwGO). mehr